zum Inhalt
Suche Sitemap Drucken Seite weiterempfehlen
Startseite
A-4360 Grein - Stadtplatz 5
T: (0)7268/7766-0
F: (0)7268/7766-55
E:
Pröglhöf

News für Dezember 2023

Was soll das Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 bringen?

Neuregelung unter anderem zur Spendenabsetzbarkeit geplant. ...mehr

Neufassung der Grenzgängerregelung mit Deutschland

Welche Änderungen bringt die neue Grenzgängerregelung mit Deutschland? ...mehr

Geplante Änderungen für Photovoltaikanlagen, Dienstgeberabgabe und Arbeitslosenversicherungsbeiträge

Das Budgetbegleitgesetz 2024 bringt auch einige steuerliche Änderungen. ...mehr

Last-Minute-Steuertipps

Tipps zu Weihnachtsgeschenken und SV-Ausnahme für Kleinunternehmer. ...mehr

Voraussichtliche GSVG-Sozialversicherungswerte für 2024

Höchst- und Mindestbeitragsgrundlage sowie Beitragssatz für 2024. ...mehr

Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bei „Zwangstrinkgeldern“

Mögliche SV- und Lohnsteuerbelastung bei Zwangstrinkgeldern. ...mehr

Sachbezug bei unverzinslichem Gehaltsvorschuss 2024

Die Zinsersparnis eines unverzinslichen Arbeitgeberdarlehens ist sachbezugspflichtig. ...mehr

Investitionsrechnung: Wo lohnt es sich zu investieren?

Unterschiedliche Berechnungsmethoden können zur Entscheidungsunterstützung herangezogen werden. ...mehr

Sachbezug bei unverzinslichem Gehaltsvorschuss 2024

Prozentzeichen

Für die Zinsersparnis eines unverzinslichen Gehaltsvorschusses oder Arbeitgeberdarlehens ist laut aktuellem Erlass des BMF in 2024 ein Sachbezug in Höhe 4,5 % p. a. (2023: 1,0 %) des aushaftenden Kapitals anzusetzen. Falls ein niedrigerer Zinssatz bei der Berechnung der Zinsen zur Anwendung kommt, ist die Differenz zum Referenzzinssatz zu versteuern. Allerdings besteht ein Freibetrag in Höhe von € 7.300,00, sodass nur vom übersteigenden Betrag ein Sachbezug zu ermitteln ist.

Stand: 27. November 2023

Bild: Dilok - stock.adobe.com

Webdesign