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News für März 2024

Rechtsformwahl: Was ändert sich 2024 aus steuerlicher Sicht?

Die Wahl der Rechtsform kann die Steuerlast wesentlich beeinflussen. ...mehr

Wann haben Arbeitnehmer eine Arbeitnehmerveranlagung abzugeben?

Eine Reihe von Tatbeständen verpflichten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Abgabe einer ... ...mehr

Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2024

Regelbedarfsätze sind unter bestimmten Voraussetzungen für den Unterhaltsabsetzbetrag relevant. ...mehr

Wo sind Informationen zum Nullsteuersatz in der Umsatzsteuer für Photovoltaikanlagen zu finden?

Das Finanzministerium hat eine Reihe von Antworten zu häufig gestellten Fragen veröffentlicht. ...mehr

Übernahme der Homeoffice-Regelungen ins Dauerrecht

Wie können Tätigkeiten im Homeoffice im Jahr 2024 abgegolten werden? ...mehr

Was ist ein Auskunftsbescheid?

Unter welchen Voraussetzungen kann ein Auskunftsbescheid beantragt werden? ...mehr

Tipps, wie Mitarbeiter zu einem Spitzenteam werden

Vertrauensbasis, Führungsspanne, Kommunikation und Reflexion sind wesentlich für den Erfolg. ...mehr

Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2024

Geldscheine und Spielzeughäuser

Ein Unterhaltsabsetzbetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen zur steuerlichen Entlastung geltend gemacht werden, wenn der gesetzliche Unterhalt geleistet wird, und

  • das Kind sich in einem Mitgliedstaat der EU, EWR-Staat oder der Schweiz aufhält,
  • das Kind nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen angehört und
  • für das Kind keine Familienbeihilfe bezogen wird.

Wenn keine vertragliche, gerichtliche oder behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung erfolgt ist, wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann zuerkannt, wenn der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde und die Regelbedarfssätze nicht unterschritten wurden.

Die Regelbedarfssätze werden jedes Jahr neu festgelegt. Für steuerliche Belange gelten für das Kalenderjahr 2024 folgende Sätze:

Altersgruppe
0-5 Jahre € 340,00
6-9 Jahre € 430,00
10-14 Jahre € 530,00
15-19 Jahre € 660,00
20 Jahre oder älter € 760,00

Stand: 26. Februar 2024

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