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News für Februar 2025

Neues Einwegpfandsystem startet mit 1. Jänner 2025

Wie ist das neue Einwegpfand in der Rechnungslegung zu behandeln? ...mehr

Neuregelung Fahrtkostenersatz mittels Massenbeförderungsmittel

Anwendbarkeit der neuen Fahrtkostenersatzverordnung ab 1. Jänner 2025. ...mehr

Führt die vorzeitige Beendigung einer Vermietung zur Liebhaberei?

Welche Kriterien knüpft der VwGH an das Vorliegen einer Einkunftsquelle. ...mehr

Welcher Auslandslohnzettel ist der richtige?

Achtung: Eigene Lohnzettelarten für im Ausland steuerpflichtige Bezugsanteile. ...mehr

Arbeitsplatz beim Kunden: Keine steuerfreien Reiseaufwandsentschädigungen

VwGH bestätigt fehlende Reiseerschwernis bei einem dauerhaften auswärtigen Arbeitsplatz. ...mehr

Stolperfalle Auslandskonten: Kapitalertragsteuerpflicht beachten

Erklärungspflicht ausländischer Kapitalerträge in Österreich. ...mehr

Besondere Fristen für Unternehmer im Februar

Im Februar sind jedes Jahr besondere Meldungen von Vorjahresdaten an das Finanzamt erforderlich. ...mehr

Welche Führungsfehler veranlassen gute Mitarbeitende das Unternehmen zu verlassen?

Die Kündigung von guten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erzeugt oft hohe Kosten im Unternehmen. ...mehr

Neuregelung Fahrtkostenersatz mittels Massenbeförderungsmittel

Schnellbahn

Neben der Kilometergeldverordnung (KmG-VO) ist mit 1.1.2025 auch die Fahrtkostenersatzverordnung (FKE-VO) in Kraft getreten, welche das Ziel verfolgt, Dienstnehmer-Dienstreisen und berufliche Fahrten (Werbungskosten) mittels eines Massenbeförderungsmittels abzugelten.

Inhalt der Fahrtkostenersatzverordnung (FKE-VO)

Die FKE-VO mit Anwendbarkeit ab 1.1.2025 gilt für Dienstnehmer-Dienstreisen und berufliche Fahrten (Werbungskosten), wenn die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber der Dienstnehmerin bzw. dem Dienstnehmer nicht die tatsächlichen Aufwendungen der vom Dienstnehmer gekauften Fahrkarte für ein Massenbeförderungsmittel ersetzt.

Die FKE-VO gilt für Wochen‑, Monats‑, Jahreskarten und auch für Einzelfahrscheine und bietet zwei Möglichkeiten für die steuerfreie Vergütung von Fahrtkosten, wobei die jährliche Obergrenze bei € 2.450,00 liegt.

Beförderungszuschuss:

  • Für die ersten 50 km: € 0,50/km
  • Für die weiteren 250 km: € 0,20/km
  • Für jeden weiteren km: € 0,10/km

Der Beförderungszuschuss darf pro Wegstrecke maximal € 109,00 betragen.

Fiktiver Kostenersatz:

Hier wird jener Betrag ersetzt, der für die günstigste reguläre Fahrkarte (z. B. ÖBB-Ticket 2. Klasse, jedoch nicht Sparschiene-Tickets) anfällt.

Die beiden Varianten sind nicht nur im Rahmen der Lohnabrechnung, sondern auch für den Bereich der Werbungskosten in der Arbeitnehmerveranlagung anwendbar (allerdings nicht für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte).

Stand: 28. Januar 2025

Bild: den-belitsky - Adobe Stock.com

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