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News für Februar 2025

Neues Einwegpfandsystem startet mit 1. Jänner 2025

Wie ist das neue Einwegpfand in der Rechnungslegung zu behandeln? ...mehr

Neuregelung Fahrtkostenersatz mittels Massenbeförderungsmittel

Anwendbarkeit der neuen Fahrtkostenersatzverordnung ab 1. Jänner 2025. ...mehr

Führt die vorzeitige Beendigung einer Vermietung zur Liebhaberei?

Welche Kriterien knüpft der VwGH an das Vorliegen einer Einkunftsquelle. ...mehr

Welcher Auslandslohnzettel ist der richtige?

Achtung: Eigene Lohnzettelarten für im Ausland steuerpflichtige Bezugsanteile. ...mehr

Arbeitsplatz beim Kunden: Keine steuerfreien Reiseaufwandsentschädigungen

VwGH bestätigt fehlende Reiseerschwernis bei einem dauerhaften auswärtigen Arbeitsplatz. ...mehr

Stolperfalle Auslandskonten: Kapitalertragsteuerpflicht beachten

Erklärungspflicht ausländischer Kapitalerträge in Österreich. ...mehr

Besondere Fristen für Unternehmer im Februar

Im Februar sind jedes Jahr besondere Meldungen von Vorjahresdaten an das Finanzamt erforderlich. ...mehr

Welche Führungsfehler veranlassen gute Mitarbeitende das Unternehmen zu verlassen?

Die Kündigung von guten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erzeugt oft hohe Kosten im Unternehmen. ...mehr

Welcher Auslandslohnzettel ist der richtige?

Mann hält Dokumentenmappe

Werden Dienstnehmerinnen oder Dienstnehmer ins Ausland entsandt oder überlassen und tritt dort eine Steuerpflicht ein, so stellt sich im Zuge der Erstellung des Jahreslohnzettels mitunter die Frage, auf welcher Lohnzettelart die im Ausland versteuerten Bezugsteile zu erfassen sind. 

Lohnzettelarten bei Auslandstätigkeit

Die anzuwendende Lohnzettelart, auf welchem die Auslandsbezüge zu erfassen sind, hängt davon ab, welche Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung im Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit dem jeweiligen ausländischen Tätigkeitsstaat vereinbart wurde. Das maßgebliche Abkommen kann hier entweder die Befreiungsmethode mit Progressionsvorbehalt oder die Anrechnungsmethode vorsehen, welche die Anwendung nachfolgender Lohnzettelarten nach sich zieht:

  • DBA mit Befreiungsmethode = Lohnzettelart 8 (L 8) für Auslandsbezug
  • DBA mit Anrechnungsmethode = Lohnzettelart 24 (L 24) für Auslandsbezug

Übt die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter im Rahmen seines Auslandsaufenthalts zudem eine begünstigte Auslandstätigkeit (z. B. Bau, Montage, Inbetriebnahme etc.) aus, im Rahmen derer 60 % des laufenden Bezuges steuerbefreit behandelt werden können, so ist zusätzlich noch ein sogenannter L 23 zu erstellen. Auf dem L 23 sind in der Folge nur die steuerbefreiten Bezugsanteile (60 %) zu erfassen. Die verbleibenden, nicht befreiten Bezugsanteile, die im Ausland versteuert wurden, sind in der Folge wieder auf dem L 8 oder auf dem L 24 zu erfassen. Die Inlandsbezüge sind hingegen stets am L 16 zu erfassen.

Stand: 28. Januar 2025

Bild: muse studio - Adobe Stock.com

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